Glossary entry

French term or phrase:

Boucle cossée

German translation:

Hissöse

Added to glossary by Lingua Estra
Sep 30, 2003 08:35
20 yrs ago
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French term

Boucle cossée

French to German Tech/Engineering
Proposed translations (German)
5 -1 Hissösen

Proposed translations

-1
3 mins
Selected

Hissösen

diese "boucles cossée" kommen sehr oft im bereich "Manutention" vor: als Hissösen bezeichnet

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Note added at 2003-09-30 08:55:51 (GMT)
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Infos zu Hebezeug:

28. Aufhänge- und Befestigungsmittel


1. Alle bei Hebevorrichtungen für das Heben oder Senken von Material verwendeten Draht- oder Hanfseile müssen so lang sein, daß bei jeder Betriebsstellung der Hebevorrichtung noch wenigstens zwei Seilwindungen auf der Trommel verbleiben.


2. Auf einer mit Rillen versehenen Trommel oder Scheibe darf kein Seil verwendet werden, dessen Durchmesser die Steigung der Trommelrillen oder die Breite der Scheibenrille übersteigt.


3. Die Drahtseile müssen unter der Höchstlast eine mindestens sechsfache Sicherheit aufweisen. Bei der Berechnung der Seilstärken wird angenommen, daß die Seile nur auf Zug beansprucht werden.


4. Ketten und Drahtseile mit einem Knoten dürfen nicht zum Heben oder Senken von Lasten verwendet werden.


5. Alle Hebeseile und -ketten, einschließlich der Hubseile und -ketten der einstellbaren beweglichen Ausleger der Derrickkrane müssen an den Trommeln der Krane, Haspeln oder Winden, an denen sie verwendet werden, sicher befestigt sein.


6. Jede vorübergehende Befestigung oder Verbindung eines Seiles, einer Kette oder einer anderen beim Montieren oder Abmontieren eines Kranes benutzten Vorrichtung muß für den Zweck ausreichend sein und volle Sicherheit bieten.


7. Alle zum Heben oder Senken von Lasten oder als Aufhängemittel verwendeten Seile müssen von geeigneter Beschaffenheit und genügender Festigkeit sein und sich in gutem Zustand befinden.


8. Alle Ketten, Ringe, Haken, Schäkel, Kettenwirbel und Flaschenzüge, die für das Heben oder das Senken von Lasten oder als Aufhängemittel verwendet werden, müssen geprüft sein und in deutlichen Ziffern und Buchstaben die Angabe des zulässigen Ladegewichtes und eine Kennmarke tragen.


9. Aufhänge- oder Befestigungsmittel dürfen, außer bei Prüfungen, nicht über ihre zulässige Höchstlast hinaus belastet werden.


10. Ketten, Ringe, Haken, Schäkel und Kettenwirbel, die für das Heben oder Senken von Lasten oder als Aufhängemittel verwendet werden und die verlängert, abgeändert oder durch Schweißen ausgebessert wurden, sind eingehend zu untersuchen und auszuprobieren, bevor sie wieder in Gebrauch genommen werden.


11. Jeder zum Heben oder Senken von Material verwendete Haken muß entweder


a) mit einer wirksamen Sperrfeder zur Verhinderung des Abgleitens der Schlinge oder der Last vom Haken versehen sein oder


b) eine solche Form haben, daß die Gefahr eines solchen Abgleitens soweit als möglich verringert wird.


12. Die Hakenteile, die während des Hebens oder Senkens der Lasten mit Seilen, Stricken oder Ketten in Berührung kommen können, sind abzurunden.


13. Werden zum Heben oder Senken von Material doppelte oder mehrfache Schlingen verwendet, so müssen ihre oberen Enden durch einen Schäkel oder einen Ring zusammengehalten sein und dürfen nicht jedes für sich in den Haken gehängt werden. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn das Gesamtgewicht der zu hebenden oder zu senkenden Lasten weniger als die Hälfte des zulässigen Ladegewichtes des Hakens beträgt.


14. Beim Heben oder Senken umfangreicher Gegenstände ist das zulässige Ladegewicht der Schlingen nicht nur unter Berücksichtigung ihrer Festigkeit, sondern auch unter Berücksichtigung des Winkels zwischen den Schenkeln zu bestimmen.


15. Schlingen, Stricke oder Ketten dürfen nicht mit scharfen Kanten der Lasten in Berührung kommen.


16. Alle Ketten, Seile, Schlingen und sonstigen zum Heben, Senken oder Tragen von Lasten verwendeten Geräte müssen von einer fachkundigen Person regelmäßig überprüft werden. Die von dieser Person gemachten Feststellungen sind in eine Bescheinigung oder in ein besonderes Verzeichnis einzutragen
Peer comment(s):

disagree Geneviève von Levetzow : Das Wort existiert nicht in diesem Zusammenhang
1 hr
chère Geneviève: in welchem Zusammenhang dann? Dieser begriff wird täglich vor Ort in der Industrie (da wo ich als Dolmetscherin arbeite) verwendet
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