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Mar 24, 2010 18:13
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Spanish term

Reconocimiento de legado testamentario

Spanish to German Law/Patents Law: Contract(s) Erbschaft
Es handelt sich um eine Rückübersetzung vom ES ins DE:
In einer spanischen notariellen Urkunde wird eine deutsche Urkunde zitiert. Die deutsche Urkunde wird in der spanischen Urkunde als "Reconocimiento de legado testamentario" bezeichnet. Es handelt sich also um eine "Anerkennung eines testamentarischen Vermächtnisses", ... oder so ähnlich. Weiss jemand, wie diese Urkunde genau im Deutschen genannt wird? Sie wurde vor einem Mainzer Notar beurkundet.
VDiV.

Discussion

Daniel Gebauer (asker) Mar 25, 2010:
@ Sabine also Annahme! Ganz vielen Dank, Sabine.
Sabine Reichert Mar 24, 2010:
Erklärung über die Annahme des Vermächtnisses § 2307 BGB
Zuwendung eines Vermächtnisses
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 5 (Pflichtteil)

(1) Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. Schlägt er nicht aus, so steht ihm ein Recht auf den Pflichtteil nicht zu, soweit der Wert des Vermächtnisses reicht; bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht.

(2) Der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe kann den Pflichtteilsberechtigten unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme des Vermächtnisses auffordern. Mit dem Ablauf der Frist gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen, wenn nicht vorher die Annahme erklärt wird.
Daniel Gebauer (asker) Mar 24, 2010:
@sabine danke! Gibt es spezielle Annahme- oder Anerkenntniserklärung für Vermächtnisse (zur Unterscheidung von Erbschaften)?
Sabine Reichert Mar 24, 2010:
Ich weiß zwar nicht, was in dem Dokument erklärt wird, aber könnte es sich nicht um eine Erbschaftsannahmeerklärung handeln (damit will ich nicht behaupten, dass reconocimiento de legado testamentario dafür die richtige Übersetzung wäre :-) )
Daniel Gebauer (asker) Mar 24, 2010:
danke liebe Katja Anerkennung oder Anerkenntnis, das wäre schon ein Lösungsansatz. Es wäre der Kundenzufriedenheit sicher zuträglich, wenn die Kundin genau den Ausdruck in der Rückübersetzung wiederfindet, den sie schon aus der deutschen Urkunde kennt. Und was bitte ist mit tinyurl?
Katja Schoone Mar 24, 2010:
Anerkennung/Anerkenntnis des Testaments Heißt das bei uns meine ich: http://www.google.de/search?hl=de&q="Anerkennung des Testame...
(such dir was raus, tinyurl ist ausverkauft ;-)
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