Selbstständigkeit (Finanzamt + Krankenversicherung)
Téma indítója: schmetterlingxy
Dec 29, 2010

Hallo,

ich möchte mich nächstes Jahr im Januar/Februar als Dolmetscher sowie Übersetzer selbstständig machen.


(1.) Zunächst einmal möchte ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, bei der bis 17.500 Euro nur die Einkommenssteuer anfällt - also für das Jahr 2010/2011 als Beispiel 12,30 Prozent bzw
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Hallo,

ich möchte mich nächstes Jahr im Januar/Februar als Dolmetscher sowie Übersetzer selbstständig machen.


(1.) Zunächst einmal möchte ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, bei der bis 17.500 Euro nur die Einkommenssteuer anfällt - also für das Jahr 2010/2011 als Beispiel 12,30 Prozent bzw. 2.153,25 Euro bei 17.500 Euro laut https://www.abgabenrechner.de. Irgendwelche Rechenfehler oder alles korrekt?

Dann ist mir zu Ohren gekommen, dass als Dolmetscher/Übersetzer eine formlose Mitteilung an das Finanzamt vollkommen ausreicht, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Ist damit konkret das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" gemeint?

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034250

Könnte ich zum Beispiel direkt am 3. Januar 2011 mit meiner Selbstständigkeit anfangen, oder muss ich schon vorher den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeschickt und vom Finanzamt das grüne Licht bekommen haben?

Dann habe ich noch eine Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer aus dem Jahre 2008. Beide Nummern sollten eigentlich noch gültig sein, aber gibt man auch dann bei der Rechnungsausstellung immer beide Nummern an?

(2.) Die private Krankenversicherung scheint am Anfang günstiger zu sein, wenn man sie mit der gesetzlichen mit ca. 300 Euro pro Monat vergleicht. Letztlich habe ich aber nichts dabei gewonnen, wenn ich beispielsweise 2011 mit 200 Euro bei einer privaten Krankenversicherung anfange und in ein paar Jahren bei dieser über 300 Euro liege und nicht mal mehr in die gesetzliche reinkomme. Wie seht ihr das?


Sollte ich einen wichtigen Punkt in Bezug auf Finanzamt oder Krankenversicherung vergessen haben, wäre ich für jeden Hinweis sehr dankbar.

Auch darüber hinaus ist jeder Hinweis in Bezug auf Selbstständigkeit willkommen.

Vielen Dank für jede Auskunft!
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Sonja Köppen
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Re Dec 29, 2010

Hallo schmetterlingxy,

schmetterlingxy wrote:
(1.) Zunächst einmal möchte ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, bei der bis 17.500 Euro nur die Einkommenssteuer anfällt - also für das Jahr 2010/2011 als Beispiel 12,30 Prozent bzw. 2.153,25 Euro bei 17.500 Euro laut https://www.abgabenrechner.de. Irgendwelche Rechenfehler oder alles korrekt?

habe das nicht durchgerechnet; eine Steuerberatung wäre grundsätzlich empfehlenswert. Kleinunternehmerregelung hat keinerlei Vorteile für dich außer a) etwas weniger Bürokratie und b) einen verminderten Endpreis für Kunden, die die USt. nicht "durchreichen" können (die wenigsten und bei mir z. B. ohnehin Pro-Bono-Leute - gemeinnützige Vereine etc.) - das ist dir klar? Bist du dagegen umsatzsteuerpflichtig, kosten Betriebsausgaben dich 19 bzw. 7 % weniger.

schmetterlingxy wrote:
Dann ist mir zu Ohren gekommen, dass als Dolmetscher/Übersetzer eine formlose Mitteilung an das Finanzamt vollkommen ausreicht, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Ist damit konkret das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" gemeint?
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034250

Ich hab mal das Formular ausgefüllt. Ob das sein musste, weiß ich nicht. Hast du das nicht auch mal gemacht, wenn du schon eine Steuernummer hast? Ruf doch mal dein Finanzamt an (wenn du Arge-Erfahrungen hast, wirst du dich wie im Service-Himmel fühlen ) und frag. Die sind üblicherweise gut informiert, sogar die Pförtner. Keine Garantie natürlich, nur meine Erfahrungen.

schmetterlingxy wrote:
Könnte ich zum Beispiel direkt am 3. Januar 2011 mit meiner Selbstständigkeit anfangen, oder muss ich schon vorher den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeschickt und vom Finanzamt das grüne Licht bekommen haben?

Bin ziemlich sicher, dass man sowas auch rückwirkend anmelden kann. Wenn es um Tage geht, schon gar. Aber wenn du sie eh anrufst, frag auch danach.

schmetterlingxy wrote:
Dann habe ich noch eine Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer aus dem Jahre 2008. Beide Nummern sollten eigentlich noch gültig sein, aber gibt man auch dann bei der Rechnungsausstellung immer beide Nummern an?


Bei mir wäre es die normale Steuernummer, wenn ich denn nicht umsatzsteuerpflichtig wäre. Ich hab mir mal sagen lassen, dass man eine VAT-ID auch dann haben kann, wenn man befreit ist. Wieder: Finanzamt weiß es.

schmetterlingxy wrote:
(2.) Die private Krankenversicherung scheint am Anfang günstiger zu sein, wenn man sie mit der gesetzlichen mit ca. 300 Euro pro Monat vergleicht. Letztlich habe ich aber nichts dabei gewonnen, wenn ich beispielsweise 2011 mit 200 Euro bei einer privaten Krankenversicherung anfange und in ein paar Jahren bei dieser über 300 Euro liege und nicht mal mehr in die gesetzliche reinkomme. Wie seht ihr das?

Schwierige Frage. Meine Gesetzliche wäre teurer gewesen, um die 350. Privat zahle ich für einen ziemlich ordentlichen Tarif nicht mehr. Preisentwicklung ist vergleichbar mit der Gesetzlichen. Es wird sowieso teurer, liegt in der Natur der Sache (Überalterung plus Möglichkeitenzugewinn), "schlechter" versichern geht bei mir immer, so dass ich nicht an diesen Privattarif gebunden bin.
Ich fühle mich bei dem ganzen Versicherungs-/Rentenkram übrigens ziemlich gut beraten von der Partnerassekuranz des BDÜ. Solltest du dort Mitglied sein - denen könntest du alle Fragen stellen.

schmetterlingxy wrote:
Sollte ich einen wichtigen Punkt in Bezug auf Finanzamt oder Krankenversicherung vergessen haben, wäre ich für jeden Hinweis sehr dankbar.
Auch darüber hinaus ist jeder Hinweis in Bezug auf Selbstständigkeit willkommen.

Ach, das Feld ist weit, das ist ja klar. Stammtische sind nicht schlecht für diese Themenvielfalt, guck doch mal in deiner Gegend.
Mir fällt spontan nichts ein, woran-man-unbedingt-gedacht-haben-muss (proz-Profil ausbauen, klar ... aber vielleicht bist du ja auch schon versorgt mit Kunden). Wenn dir die Kleinunternehmerregelung so wichtig ist, musst du halt aufpassen, dass du wirklich nie Umsatzsteuer erhebst, weil du sonst für einen größeren Zeitraum rückwirkend pflichtig wirst, also auch USt. für Aufträge abführen musst, für die du gar keine erhoben hast. Das ist aber schon die schlimmste Falle, auf die ich spontan komme.
Kannst mich gerne kontaktieren, wenn dir noch was einfällt.

Schöne Tage!
Sonja

[Bearbeitet am 2010-12-29 18:23 GMT]


 
Simone Linke
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Ein paar Ergänzungen Dec 29, 2010

Noch ein paar Ergänzungen:

-zum Thema Steuernummer:

Wie Sonja schon sagte, die UStID kannst du auch beantragen, wenn du keine USt erhebst und musst es sogar, wenn du grenzübergreifend tätig werden willst. (Wobei es immer noch Quellen gibt, die sagen man braucht keine, aber mir dünkt, die sind falsch informiert.. momentan scheint da generell noch etwas Unklarheit zu herrschen, wenn man sich mal so umhört, also such dir im Zweifel immer mehrere Quellen, bevor du etwa
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Noch ein paar Ergänzungen:

-zum Thema Steuernummer:

Wie Sonja schon sagte, die UStID kannst du auch beantragen, wenn du keine USt erhebst und musst es sogar, wenn du grenzübergreifend tätig werden willst. (Wobei es immer noch Quellen gibt, die sagen man braucht keine, aber mir dünkt, die sind falsch informiert.. momentan scheint da generell noch etwas Unklarheit zu herrschen, wenn man sich mal so umhört, also such dir im Zweifel immer mehrere Quellen, bevor du etwas glaubst.)

- zur Umsatzsteuer an sich:

Wenn du noch keinerlei Ausrüstung hast, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, ob du nicht doch freiwillig am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen willst.. planst du größere Anschaffungen? (PCs, Büromöbel, Software...?) Dann könnte sich der Papierkram bezahlt machen...

- zum Abgabenrechner:

Ich glaube, grob könnte die Zahl hinhauen. Ganz exakt weißt du es erst, wenn du deine Ausgaben abgezogen hast usw. Also nimm diese Zahlen immer nur als Richtwerte und leg dir vor allem auch ein kleines finanzielles Polster an, falls doch mal das Finanzamt klopft und etwas mehr verlangt als du dir ausgerechnet hattest... es gibt da einige Beispiele hier im Forum...

- Steuerberater?

Würde ich auch so sehen wie Sonja. Wenn du überhaupt keinen Plan hast, dann lohnt sich zumindest mal ein Beratungsgespräch - die Steuererklärung an sich als Kleinunternehmer schafft man auch alleine, aber zumindest solltest du dir über alle wichtigen "Begriffe" und derlei im Klaren sein und deine Pflichten kennen.

- Meldung ans Finanzamt:

Reicht formlos. Ich glaube allerdings, es gibt eine Frist (2 Wochen??), aber mein Finanzamt ist in der Hinsicht recht kulant. Im Zweifel lieber nochmal nachfragen.

- Steuernummer auf Rechnung:

Wenn du keine UStID hast, dann genügt die normale Steuernummer, allerdings sind bei dieser soweit ich weiß deine Daten "erfragbar". Eine UStID sei wohl sicherer... Wäre also ein weiterer Grund, die Nummer zu beantragen.

- Krankenversicherung:

Da gibt es hier schon einige Themen im Forum.. am besten mal die Suche bemühen. Letztendlich kommt es hier oft auf die ganz persönliche Situation an. Welche Risiken nimmst du in Kauf? Wie ist deine finanzielle Lage? Willst du Familienmitglieder mitversichern... usw. Wenn man in jungen Jahren zur PKV wechselt, kann das durchaus Vorteile haben.. aber je später, desto problematischer...
Am besten auch einfach mal ein paar Broschüren von verschiedenen KKs anfordern und genau das Angebot vergleichen.

- Sonstiges:

Du hast es zwar nicht explizit erwähnt, aber hast du dich schon in Sachen sonstige Versicherungen kundig gemacht? Rechtsschutz? BU? Altersvorsorge?
Das wäre noch ein wichtiger Punkt, den es unbedingt zu beachten gilt!

Viel Erfolg schon mal!
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Thayenga
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Kleinunternehmerregelung vs. Umsatzsteuer Dec 30, 2010

Hallo schmetterlingxy

Die Kleinunternehmerregelung scheint auf den ersten Blick die günstigere Variante zu sein. Wenn Du allerdings Anschaffungen tätigen willst, die in direktem Zusammenhang mit Deiner Selbsständigkeit stehen, ist es günstiger, wenn Du Dir eine Umsatzsteuernummer besorgst.

Ich stand erst vor kurzem vor dieser Frage und habe mich für die Umsatzsteuernummer entschieden aufgrund eben dieser Anschaffungen, die dann steuerlich absetzbar sind.
Fern
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Hallo schmetterlingxy

Die Kleinunternehmerregelung scheint auf den ersten Blick die günstigere Variante zu sein. Wenn Du allerdings Anschaffungen tätigen willst, die in direktem Zusammenhang mit Deiner Selbsständigkeit stehen, ist es günstiger, wenn Du Dir eine Umsatzsteuernummer besorgst.

Ich stand erst vor kurzem vor dieser Frage und habe mich für die Umsatzsteuernummer entschieden aufgrund eben dieser Anschaffungen, die dann steuerlich absetzbar sind.
Ferner teilte mir das Finanzamt mit, dass ich diese Nummer bei grenzübergreifendem Klientel brauche, damit die Kunden dann ebenfalls die Stuer abrechnen können.

Die kannst ferner zwischen pauschaler und auftragsgebundener Abgabe wählen. Ich habe mich für die Auftragsgebundene entschieden, da die Umsatzsteuer erst in dem Monat fällig wird wenn der Rechnungsbetrag eingeht.

Getreu dem Slogan: Reden Sie mit uns...Ihr Finanzamt.

Übrigens kannst Du Dich jederzeit anders entscheiden.

Alles Gute für 2011.

Thayenga
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